Formulare und Vordrucke

Die Gemein­de­ver­wal­tung stellt Ihnen die Vor­dru­cke zum Down­load zur Verfügung.

Sie kön­nen die­se For­mu­la­re aus­dru­cken und bequem zu Hau­se voll­stän­dig aus­fül­len, unter­schrei­ben und anschlie­ßend in der Gemein­de­ver­wal­tung abgeben.

Anzeige eines offenen Feuers


Einwohnermeldeamt


Maifeueranmeldung


Bauamt


Finanzverwaltung


Ord­nungamt

Plakatierung

Ver­kehrs­recht­li­che Anordnung

Gaststättengesetz für Vereine

Anzei­ge nach § 6 Hes­si­sches Gast­stät­ten­ge­setz (HGastG)

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Wegfall der Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)

Mit dem Inkraft­tre­ten des Ers­ten Büro­kra­tie­ab­bau­ge­set­zes des Lan­des Hes­sen zum 23. Dezem­ber 2025 ent­fällt die bis­he­ri­ge Pflicht zur Anzei­ge eines vor­über­ge­hen­den Gast­stät­ten­be­triebs durch gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen. Die­se Ände­rung betrifft ins­be­son­de­re Ver­ei­ne, Initia­ti­ven, Bür­ger­grup­pen sowie ehren­amt­li­che Zusam­men­schlüs­se.

Ver­an­stal­tun­gen, bei denen Spei­sen oder Geträn­ke ange­bo­ten wer­den, müs­sen nicht mehr nach § 6 HGastG gemel­det wer­den. Die Rege­lung gilt u. a. für Ver­ei­ne, Stif­tun­gen, Feu­er­weh­ren, Kul­tur- und Sport­ver­ei­ne, Eltern­in­itia­ti­ven sowie lose orga­ni­sier­te Grup­pen. Da kei­ne Anzei­ge mehr erfor­der­lich ist, ent­fal­len auch ent­spre­chen­de Ver­wal­tungs­ge­büh­ren.

Hin­weis: Ver­ei­ne, die seit dem 23. Dezem­ber 2025 Anzei­gen nach § 6HGastG ein­ge­reicht und einen Gebüh­ren­be­scheid erhal­ten haben, wird die Gebühr in den nächs­ten Wochen zurückerstattet.


Durch die neue Rege­lung wer­den Behör­den nicht mehr auto­ma­tisch über Ver­an­stal­tun­gen infor­miert. Das bedeu­tet, dass die Gemein­de Felda­tal kei­ne Kennt­nis mehr über Fes­te, Märk­te oder sons­ti­ge Ver­an­stal­tun­gen erhält. Auch Poli­zei und wei­te­re Behör­den wer­den nicht vor­ab informiert. 

Empfehlung der Gemeinde Feldatal

Um wei­ter­hin eine gute Unter­stüt­zung sicher­zu­stel­len, emp­fiehlt die Gemein­de Felda­tal ins­be­son­de­re bei grö­ße­ren oder orga­ni­sa­to­risch anspruchs­vol­le­ren Ver­an­stal­tun­gen eine früh­zei­ti­ge frei­wil­li­ge Abstim­mung mit dem Ordnungsamt.

Dies ist beson­ders sinn­voll bei Ver­an­stal­tun­gen mit hohem Besu­cher­auf­kom­men, dem Aus­schank von Alko­hol, Nut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­flä­chen oder not­wen­di­gen Ver­kehrs­maß­nah­men, beson­de­ren Anfor­de­run­gen an den Brand­schutz, mög­li­cher Lärm­ent­wick­lung oder Ver­an­stal­tun­gen in den Abend- und Nachtstunden.

Eine früh­zei­ti­ge Abstim­mung bie­tet fach­li­che Hin­wei­se und Bera­tung, Klä­rung recht­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen (z. B. Lärm‑, Ver­kehrs- oder Brand­schutz), bes­se­re Koor­di­na­ti­on mit Sicher­heits- und Ein­satz­kräf­ten, die Mög­lich­keit, orga­ni­sa­to­ri­sche Risi­ken im Vor­feld zu reduzieren.

Alle wei­te­ren erlaub­nis­pflich­ti­gen Vor­gän­ge, wie bei­spiels­wei­se Stra­ßen­sper­run­gen oder Pla­ka­tie­rungs­er­laub­nis­se, blei­ben davon unberührt. 

Eben­so gel­ten die Vor­schrif­ten bzgl. Brand­schutz, Lärm­schutz, Jugend­schutz usw. unver­än­dert fort. 

Die Gemein­de Felda­tal setzt daher wei­ter­hin auf eine enge und ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit mit ört­li­chen Insti­tu­tio­nen und Ver­ei­nen und steht bei Bedarf unter­stüt­zend und bera­tend zur Seite.


Gewerbeamt


Mitteilung Zählerstand Wasser


Hundesteuer


An/Abmeldung Kindergarten Kinderplanet


Standesamt

Ter­min für ein tele­fo­ni­sches Vor­ge­spräch zur Ehe­schlie­ßung
bit­te hier vereinbaren: 

Online Ter­min­bu­chung


Straßenbeleuchtung

Soll­ten Sie fest­stel­len, dass eine Stra­ßen­lam­pe defekt ist, kön­nen Sie dies unse­rer Mit­ar­bei­te­rin Andrea Wenzel,

Tel.: 06637/9602–0, 

per Email info@feldatal.de 

mel­den, oder wen­den Sie sich direkt an die OVAG

per Email strassenbeleuchtung@ovag.de