Die Gemeindeverwaltung stellt Ihnen die Vordrucke zum Download zur Verfügung.
Sie können diese Formulare ausdrucken und bequem zu Hause vollständig ausfüllen, unterschreiben und anschließend in der Gemeindeverwaltung abgeben.
Anzeige eines offenen Feuers
Einwohnermeldeamt
Maifeueranmeldung
Bauamt
Finanzverwaltung
Ordnungamt
Plakatierung
Verkehrsrechtliche Anordnung
Gaststättengesetz für Vereine
Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
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Wegfall der Anzeige nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
Mit dem Inkrafttreten des Ersten Bürokratieabbaugesetzes des Landes Hessen zum 23. Dezember 2025 entfällt die bisherige Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs durch gemeinnützige Organisationen. Diese Änderung betrifft insbesondere Vereine, Initiativen, Bürgergruppen sowie ehrenamtliche Zusammenschlüsse.
Veranstaltungen, bei denen Speisen oder Getränke angeboten werden, müssen nicht mehr nach § 6 HGastG gemeldet werden. Die Regelung gilt u. a. für Vereine, Stiftungen, Feuerwehren, Kultur- und Sportvereine, Elterninitiativen sowie lose organisierte Gruppen. Da keine Anzeige mehr erforderlich ist, entfallen auch entsprechende Verwaltungsgebühren.
Hinweis: Vereine, die seit dem 23. Dezember 2025 Anzeigen nach § 6HGastG eingereicht und einen Gebührenbescheid erhalten haben, wird die Gebühr in den nächsten Wochen zurückerstattet.
Durch die neue Regelung werden Behörden nicht mehr automatisch über Veranstaltungen informiert. Das bedeutet, dass die Gemeinde Feldatal keine Kenntnis mehr über Feste, Märkte oder sonstige Veranstaltungen erhält. Auch Polizei und weitere Behörden werden nicht vorab informiert.
Empfehlung der Gemeinde Feldatal
Um weiterhin eine gute Unterstützung sicherzustellen, empfiehlt die Gemeinde Feldatal insbesondere bei größeren oder organisatorisch anspruchsvolleren Veranstaltungen eine frühzeitige freiwillige Abstimmung mit dem Ordnungsamt.
Dies ist besonders sinnvoll bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen, dem Ausschank von Alkohol, Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder notwendigen Verkehrsmaßnahmen, besonderen Anforderungen an den Brandschutz, möglicher Lärmentwicklung oder Veranstaltungen in den Abend- und Nachtstunden.
Eine frühzeitige Abstimmung bietet fachliche Hinweise und Beratung, Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen (z. B. Lärm‑, Verkehrs- oder Brandschutz), bessere Koordination mit Sicherheits- und Einsatzkräften, die Möglichkeit, organisatorische Risiken im Vorfeld zu reduzieren.
Alle weiteren erlaubnispflichtigen Vorgänge, wie beispielsweise Straßensperrungen oder Plakatierungserlaubnisse, bleiben davon unberührt.
Ebenso gelten die Vorschriften bzgl. Brandschutz, Lärmschutz, Jugendschutz usw. unverändert fort.
Die Gemeinde Feldatal setzt daher weiterhin auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen und Vereinen und steht bei Bedarf unterstützend und beratend zur Seite.
- 1‑neu-Feuerwehranlage-Gestattung.pdf
- 2‑neu-JuSchG-Auszug-LA-2010.pdf
- 3‑neu-Merkblatt-GastG-allgemein.pdf
- 4‑neu-Merkblatt-A-f-Vet-u-Verbaucherschutz.pdf
- 5‑neu-Merkblatt-Trinkwasser.pdf
- 6‑neu-Merkblatt-Brandschutz.pdf
- 7‑neu-Merkblatt-Gas.pdf
- 8‑neu-Erklaerung-Veranstalter-2010.pdf
Gewerbeamt
Mitteilung Zählerstand Wasser
Hundesteuer
An/Abmeldung Kindergarten Kinderplanet
Standesamt
Termin für ein telefonisches Vorgespräch zur Eheschließung
bitte hier vereinbaren:
Straßenbeleuchtung
Sollten Sie feststellen, dass eine Straßenlampe defekt ist, können Sie dies unserer Mitarbeiterin Andrea Wenzel,
Tel.: 06637/9602–0,
per Email info@feldatal.de
melden, oder wenden Sie sich direkt an die OVAG
per Email strassenbeleuchtung@ovag.de