Bürgerbrief Haushalt 2026 von Bürgermeister Bach

Lie­be Bür­ge­rin­nen und Bürger,

ich wen­de mich heu­te per­sön­lich an Sie, um gemein­sam mit Klar­heit auf die aktu­el­le Finanz­la­ge unse­rer Gemein­de zu bli­cken und die nächs­ten Schrit­te zu erläutern.

Der Bericht­erstat­tung der Ober­hes­si­schen Zei­tung war kürz­lich zu ent­neh­men, dass sich das geplan­te Defi­zit für 2025 „ver­dop­pelt habe und mit Steu­er­erhö­hun­gen zu rech­nen sei“.

Wie Sie wis­sen, wur­den auf der Bür­ger­ver­samm­lung am 30.06.2025 die mas­siv dro­hen­den Steu­er­erhö­hun­gen bereits trans­pa­rent kom­mu­ni­ziert. Die­se Aus­sa­gen gal­ten unab­hän­gig von der zukünf­ti­gen Ent­wick­lung der Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge. Die Infor­ma­ti­ons­un­ter­la­gen zur Bür­ger­be­fra­gung Zukunft Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge waren hier eben­falls ein­deu­tig und trans­pa­rent. Sie fin­den die­se wei­ter­hin auf unse­rer Web­sei­te sowie den ent­spre­chen­den Aus­ga­ben 2025 im Felda­tal Bote zur Bür­ger­be­fra­gung. In die­sen Unter­la­gen wur­de bereits von mehr als 590 % Grund­steu­er gespro­chen. (sie­he Sei­te 2/6 oben)

Wer den­noch behaup­tet „nichts gewusst“ zu haben, doku­men­tiert eher eige­nes Infor­ma­ti­ons­de­fi­zit als man­geln­de Trans­pa­renz des Gemein­de­vor­stan­des, des Bür­ger­meis­ters oder der Verwaltung.

Die Ver­wal­tung und ich haben dem Gemein­de­vor­stand am 16.12.2025 einen Haus­halts­ent­wurf vor­ge­legt. Lei­der hat der Gemein­de­vor­stand die Fest­stel­lung und Ein­brin­gung die­ses Ent­wurfs in die Gemein­de­ver­tre­tung, in sei­ner Sit­zung vom 20.01.2025, abge­lehnt. Dar­auf­hin habe ich im Rah­men der Gemein­de­ver­tre­ter­sit­zung vom 22.01.2026 den Haus­halt nicht ein­brin­gen kön­nen und die Grün­de dafür offen dargelegt.

Des­halb arbei­ten wir jetzt gemein­sam mit der Käm­me­rei mit Hoch­druck an einem neu­en Haus­halts­ent­wurf. Die­ser soll in der Kalen­der­wo­che 7 dem Gemein­de­vor­stand erneut vor­ge­legt wer­den und sieht zusätz­li­che Spar­maß­nah­men, Kür­zun­gen und eine Inves­ti­ti­ons­stre­ckung vor. Einen genau­en Steu­er­he­be­satz kann ich Ihnen aktu­ell noch nicht ver­läss­lich kom­mu­ni­zie­ren, da wir noch bis 15.03.2026 Rech­nun­gen und Zah­lungs­ein­gän­ge aus dem Leis­tungs­zeit­raum 2025 ent­spre­chend auf das Jahr 2025 ver­bu­chen und sich somit das Jah­res­en­d­er­geb­nis 2025 noch verändert.

Seit mei­nem Amts­an­tritt 2018 gab es kei­ne Steu­er­erhö­hung bei uns in Felda­tal. Viel­mehr war es gelun­gen mit mei­nem ers­ten „eige­nen“ Haus­halts­plan 2019 die Grund­steu­er von 450% auf 420% sowie die Gewer­be­steu­er von 420% auf 395% zu sen­ken. Bis 2024 blie­ben die­se Hebe­sät­ze kon­stant. Im ver­gan­ge­nen Jahr 2025 kam dann die Grund­steu­er­re­form. Die­se führ­te zu einem Hebe­satz von 260%. Eine infla­tio­nä­re Anpas­sung blieb in der Ver­gan­gen­heit stets aus. Ein Haus­halts­aus­gleich ohne Rück­griff auf unse­re Rück­la­gen konn­te letzt­ma­lig in 2022 erzielt werden.

Seit 2023 haben wir einen jähr­lich zuneh­men­den Fehl­be­trag fest­stel­len müs­sen und den­noch war und ist die Gemein­de­po­li­tik nicht gewillt gewe­sen im Vor­griff bereits die Wei­chen rich­tig zu stel­len. Die Rück­la­gen von mehr als 1 Mio. Euro sind mitt­ler­wei­le end­gül­tig auf­ge­braucht. Die Gewer­be­steu­er­ein­nah­men schwan­ken von Jahr zu Jahr und sowohl Kreis- als auch Schul­um­la­ge stei­gen ste­tig. Die Tarif­an­pas­sun­gen im Per­so­nal­be­reich dür­fen hier eben­falls nicht ver­ges­sen wer­den. Das Leben wird in allen Berei­chen spür­bar teu­rer und auch unse­re Nach­bar­kom­mu­nen haben teils bereits Steu­er­erhö­hun­gen vor­ge­nom­men oder ste­hen vor die­ser Not­wen­dig­keit. Die Grün­de sind klar: Rück­la­gen bald erschöpft, Finanz­aus­stat­tung der Kom­mu­nen deut­lich zu gering. Aus die­sem Grund for­de­re ich aus­drück­lich und nach­hal­tig, dass Bund und Land die Rah­men­be­din­gun­gen ändern und die not­wen­di­ge Kon­ne­xi­tät wah­ren. Wir brau­chen eine Staatsreform!

Wir kön­nen an vie­len Stell­schrau­ben dre­hen, aber nicht an den Rah­men­be­din­gun­gen, die uns die­se Situa­ti­on aufdiktieren.

Und ja – die Alter­na­ti­ven zur Grund­steu­er­erhö­hung wären fatal:

  • Betriebs­be­ding­te Ent­las­sun­gen von Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mitarbeitern,
  • die Schlie­ßung von Dorf­ge­mein­schafts­häu­sern oder des Frei­bads oder gar beidem
  • oder ‑beson­ders gra­vie­rend- das Nicht­er­fül­len gesetz­li­cher Pflichtaufgaben.

Ich will es klar sagen: Die­sen Weg kann und wer­de ich als Bür­ger­meis­ter nicht mitgehen.

Nicht aus Trotz, son­dern aus Pflicht­be­wusst­sein- und aus Ver­ant­wor­tung gegen­über den Men­schen in unse­rer lebens­wer­ten Gemeinde.

Und mit den finan­zi­el­len Pro­ble­men ste­hen wir kei­nes­wegs allei­ne da. Aus dem Kom­mu­nal­be­richt des Lan­des­rech­nungs­ho­fes 2025 geht her­vor, dass bereits 2024 über 80% der hes­si­schen Kom­mu­nen – also vier von fünf Kom­mu­nen – einen defi­zi­tä­ren Haus­halt ver­zeich­ne­ten. Dar­an hat sich nichts geän­dert. Beson­ders augen­schein­lich wird die Ver­schlech­te­rung der Finanz­si­tua­ti­on bei den Landkreisen:

Kein ein­zi­ger Land­kreis in Hes­sen konn­te einen Finan­zie­rungs­über­schuss ausweisen.

Vor einem Jahr habe ich in mei­ner Rede zum Haus­halt 2025 deut­lich gemacht, dass aus dem Jahr 2025 in der Pla­nung ein struk­tu­rel­les Defi­zit von 509.072 Euro resul­tiert – und das ohne Kurs­kor­rek­tur „Unge­mach“ dro­he. Lei­der hat sich die­se War­nung bewahr­hei­tet: Das tat­säch­li­che Defi­zit für das ver­gan­ge­ne Haus­halts­jahr 2025 beläuft sich Stand 31.12.2025 auf rund 980.000 Euro.

Im Rah­men der Bera­tun­gen zum Haus­halt 2025 hat­te sich die Gemein­de­ver­tre­tung dazu ent­schlos­sen den Hebe­satz nach der Grund­steu­er­re­form auf 260% fest­zu­set­zen. „Auf­kom­mens­neu­tral“ wie es die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on nann­te. Heu­te wis­sen wir, dass dies ein Feh­ler war.

Mit 260 % ist der Hebe­satz zu nied­rig gewählt wor­den. Er liegt unter dem sog. „Nive­lie­rungs­he­be­satz“. Die­ser liegt in Hes­sen bei 320%.

Wird der Hebe­satz der Grund­steu­er von einer Gemein­de unter den vom Land fest­ge­setz­ten „Nivel­lie­rungs­he­be­satz“ gesenkt oder gar dau­er­haft dar­un­ter gehal­ten, hat das drei wesent­li­che Fol­gen:

  1. Gerin­ge­re tat­säch­li­che Steuereinnahmen


Senkt die Kom­mu­ne den Hebe­satz ver­rin­gern sich die rea­len Ein­nah­men. Die­se Min­der­ein­nah­men feh­len unmit­tel­bar im Haushalt.

  • Kei­ne (bzw. nur sehr ein­ge­schränk­te) Kom­pen­sa­ti­on über den kom­mu­na­len Finanzausgleich


Für die Berech­nung der „Steu­er­kraft­mess­zahl“ im kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich legt das Land nicht den tat­säch­li­chen Hebe­satz der ein­zel­nen Kom­mu­ne, son­dern den lan­des­weit ein­heit­li­chen Nivel­lie­rungs­he­be­satz zugrunde.

Bei­spiel: Das Land unter­stellt wei­ter­hin Ein­nah­men zum Hebe­satz 320 %. Ob die Kom­mu­ne tat­säch­lich nur 260 % erhebt, spielt für die Berech­nung der Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen kei­ne Rolle.

Ergeb­nis: Die Gemein­de hat weni­ger eige­nes Geld, wird im Finanz­aus­gleich aber so behan­delt, als hät­te sie den höhe­ren Satz. Sie ver­liert also net­to Geld – eine Art „Selbst­be­stra­fung“.

  • Finanz und auf­sichts­recht­li­cher Druck


Nach allen Gemein­de­ord­nun­gen gilt das Prin­zip „Erschöp­fung eige­ner Ein­nah­me­quel­len“. Kann eine Kom­mu­ne ihren Haus­halt nicht aus­glei­chen, muss sie zumin­dest die lan­des­durch­schnitt­li­chen Hebe­sät­ze aus­schöp­fen. Bleibt sie dar­un­ter, droht die Kom­mu­nal­auf­sicht den Haus­halt nicht zu geneh­mi­gen oder einen Hebe­satz­er­hö­hungs-Bescheid zu erlassen.

Was hat das noch an Neben­wir­kun­gen?


Kurz­fris­tig freu­en sich Grund­stücks­ei­gen­tü­mer über nied­ri­ge­re Steuerbescheide.


Lang­fris­tig kann die Kom­mu­ne ihre Auf­ga­ben (Stra­ßen­un­ter­halt, Kin­der­be­treu­ung, frei­wil­li­ge Leis­tun­gen) schlech­ter finan­zie­ren und gerät schnel­ler in Haushaltsnot.


• Eine spä­te­re Zwangs­an­he­bung des Hebe­sat­zes durch die Auf­sicht ist dann wahrscheinlich.

Fazit
Ein Hebe­satz unter­halb des Nivel­lie­rungs­he­be­sat­zes bringt der Kom­mu­ne kei­ne Vor­tei­le im Finanz­aus­gleich, wohl aber spür­ba­re Min­der­ein­nah­men und erhöh­ten auf­sichts­recht­li­chen Druck. In der Pra­xis kann sich die Gemein­de damit finan­zi­ell „ins eige­ne Fleisch schnei­den“. Und genau das mei­ne Damen und Her­ren, haben wir getan, so ehr­lich und trans­pa­rent muss man ein­fach sein.

Ja, Steu­er­erhö­hun­gen schmer­zen. Aber die Alter­na­ti­ve wäre wie bereits auf­ge­zeigt mas­si­ver Per­so­nal- und Leis­tungs­ab­bau, die Auf­ga­be frei­wil­li­ger Leis­tun­gen – von der Ver­eins­för­de­rung bis zu kul­tu­rel­len Ange­bo­ten – und letzt­lich der Ver­lust unse­rer kom­mu­na­len Handlungsfähigkeit.

Wir reden hier nicht von irgend­wel­chem Luxus, son­dern von der Fort­füh­rung ele­men­ta­rer Auf­ga­ben der Gemein­de: ver­läss­li­che Kin­der­be­treu­ung, funk­tio­nie­ren­de Feu­er­weh­ren, leis­tungs­fä­hi­ge Was­ser- und Abwas­ser­net­ze u.v.m..

Es ist eine klei­ne Durst­stre­cke von vor­aus­sicht­lich 3 Jah­ren, die nun vor uns liegt. Danach kön­nen wir unse­ren Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, vor­aus­ge­setzt die Rah­men­be­din­gun­gen wer­den bes­ser und die ange­sto­ße­nen Pro­jekt­vor­ha­ben grei­fen bis dahin, wie­der Steu­er­re­du­zie­run­gen in Aus­sicht stel­len. Denn aus den ange­sto­ße­nen Pro­jekt­vor­ha­ben im Zusam­men­hang mit erneu­er­ba­ren Ener­gien (Wind­kraft, Repowe­ring, PV-Frei­flä­che) haben wir die bereits ver­trag­lich fixier­te Aus­sicht auf Ein­nah­men von über 650.000 Euro pro Jahr. Wir haben hier gemein­sam poli­tisch gute Vor­ar­beit geleis­tet, die­se muss nur end­lich fruch­ten. Dies schei­tert teils noch an viel zu lang dau­ern­den Genehmigungsprozessen.

Trotz aller Wid­rig­kei­ten: Wir arbei­ten – wir stem­men, was zu stem­men ist.

Vie­le Groß­pro­jek­te sind par­al­lel zu bewäl­ti­gen. All das mit nahe­zu gleich­blei­ben­dem Per­so­nal – bei stän­dig stei­gen­den Anforderungen.

Ich appel­lie­re ins­be­son­de­re an die Mit­glie­der der aktu­el­len Gemeindevertretung:

Las­sen Sie uns den dies­jäh­ri­gen Haus­halt gemein­sam tragen.

Kei­ne Sym­bol­po­li­tik, kei­ne Kampf­ab­stim­mun­gen, kei­ne Selbst­dar­stel­lung auf Kos­ten des Gan­zen. Kein Wahl­kampf auf­grund der bevor­ste­hen­den Kommunalwahl.

Lie­be Bür­ge­rin­nen und Bürger,

ich bit­te Sie um Ver­ständ­nis für die schwie­ri­ge Lage und um Ihre Unter­stüt­zung, damit wir gemein­sam ver­ant­wor­tungs­be­wusst han­deln können.

Herz­lichst,

Ihr
Leo­pold Bach
Bür­ger­meis­ter
Felda­tal, im Febru­ar 2026