Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich wende mich heute persönlich an Sie, um gemeinsam mit Klarheit auf die aktuelle Finanzlage unserer Gemeinde zu blicken und die nächsten Schritte zu erläutern.
Der Berichterstattung der Oberhessischen Zeitung war kürzlich zu entnehmen, dass sich das geplante Defizit für 2025 „verdoppelt habe und mit Steuererhöhungen zu rechnen sei“.
Wie Sie wissen, wurden auf der Bürgerversammlung am 30.06.2025 die massiv drohenden Steuererhöhungen bereits transparent kommuniziert. Diese Aussagen galten unabhängig von der zukünftigen Entwicklung der Straßenausbaubeiträge. Die Informationsunterlagen zur Bürgerbefragung Zukunft Straßenausbaubeiträge waren hier ebenfalls eindeutig und transparent. Sie finden diese weiterhin auf unserer Webseite sowie den entsprechenden Ausgaben 2025 im Feldatal Bote zur Bürgerbefragung. In diesen Unterlagen wurde bereits von mehr als 590 % Grundsteuer gesprochen. (siehe Seite 2/6 oben)
Wer dennoch behauptet „nichts gewusst“ zu haben, dokumentiert eher eigenes Informationsdefizit als mangelnde Transparenz des Gemeindevorstandes, des Bürgermeisters oder der Verwaltung.
Die Verwaltung und ich haben dem Gemeindevorstand am 16.12.2025 einen Haushaltsentwurf vorgelegt. Leider hat der Gemeindevorstand die Feststellung und Einbringung dieses Entwurfs in die Gemeindevertretung, in seiner Sitzung vom 20.01.2025, abgelehnt. Daraufhin habe ich im Rahmen der Gemeindevertretersitzung vom 22.01.2026 den Haushalt nicht einbringen können und die Gründe dafür offen dargelegt.
Deshalb arbeiten wir jetzt gemeinsam mit der Kämmerei mit Hochdruck an einem neuen Haushaltsentwurf. Dieser soll in der Kalenderwoche 7 dem Gemeindevorstand erneut vorgelegt werden und sieht zusätzliche Sparmaßnahmen, Kürzungen und eine Investitionsstreckung vor. Einen genauen Steuerhebesatz kann ich Ihnen aktuell noch nicht verlässlich kommunizieren, da wir noch bis 15.03.2026 Rechnungen und Zahlungseingänge aus dem Leistungszeitraum 2025 entsprechend auf das Jahr 2025 verbuchen und sich somit das Jahresendergebnis 2025 noch verändert.
Seit meinem Amtsantritt 2018 gab es keine Steuererhöhung bei uns in Feldatal. Vielmehr war es gelungen mit meinem ersten „eigenen“ Haushaltsplan 2019 die Grundsteuer von 450% auf 420% sowie die Gewerbesteuer von 420% auf 395% zu senken. Bis 2024 blieben diese Hebesätze konstant. Im vergangenen Jahr 2025 kam dann die Grundsteuerreform. Diese führte zu einem Hebesatz von 260%. Eine inflationäre Anpassung blieb in der Vergangenheit stets aus. Ein Haushaltsausgleich ohne Rückgriff auf unsere Rücklagen konnte letztmalig in 2022 erzielt werden.
Seit 2023 haben wir einen jährlich zunehmenden Fehlbetrag feststellen müssen und dennoch war und ist die Gemeindepolitik nicht gewillt gewesen im Vorgriff bereits die Weichen richtig zu stellen. Die Rücklagen von mehr als 1 Mio. Euro sind mittlerweile endgültig aufgebraucht. Die Gewerbesteuereinnahmen schwanken von Jahr zu Jahr und sowohl Kreis- als auch Schulumlage steigen stetig. Die Tarifanpassungen im Personalbereich dürfen hier ebenfalls nicht vergessen werden. Das Leben wird in allen Bereichen spürbar teurer und auch unsere Nachbarkommunen haben teils bereits Steuererhöhungen vorgenommen oder stehen vor dieser Notwendigkeit. Die Gründe sind klar: Rücklagen bald erschöpft, Finanzausstattung der Kommunen deutlich zu gering. Aus diesem Grund fordere ich ausdrücklich und nachhaltig, dass Bund und Land die Rahmenbedingungen ändern und die notwendige Konnexität wahren. Wir brauchen eine Staatsreform!
Wir können an vielen Stellschrauben drehen, aber nicht an den Rahmenbedingungen, die uns diese Situation aufdiktieren.
Und ja – die Alternativen zur Grundsteuererhöhung wären fatal:
- Betriebsbedingte Entlassungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
- die Schließung von Dorfgemeinschaftshäusern oder des Freibads oder gar beidem
- oder ‑besonders gravierend- das Nichterfüllen gesetzlicher Pflichtaufgaben.
Ich will es klar sagen: Diesen Weg kann und werde ich als Bürgermeister nicht mitgehen.
Nicht aus Trotz, sondern aus Pflichtbewusstsein- und aus Verantwortung gegenüber den Menschen in unserer lebenswerten Gemeinde.
Und mit den finanziellen Problemen stehen wir keineswegs alleine da. Aus dem Kommunalbericht des Landesrechnungshofes 2025 geht hervor, dass bereits 2024 über 80% der hessischen Kommunen – also vier von fünf Kommunen – einen defizitären Haushalt verzeichneten. Daran hat sich nichts geändert. Besonders augenscheinlich wird die Verschlechterung der Finanzsituation bei den Landkreisen:
Kein einziger Landkreis in Hessen konnte einen Finanzierungsüberschuss ausweisen.
Vor einem Jahr habe ich in meiner Rede zum Haushalt 2025 deutlich gemacht, dass aus dem Jahr 2025 in der Planung ein strukturelles Defizit von 509.072 Euro resultiert – und das ohne Kurskorrektur „Ungemach“ drohe. Leider hat sich diese Warnung bewahrheitet: Das tatsächliche Defizit für das vergangene Haushaltsjahr 2025 beläuft sich Stand 31.12.2025 auf rund 980.000 Euro.
Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2025 hatte sich die Gemeindevertretung dazu entschlossen den Hebesatz nach der Grundsteuerreform auf 260% festzusetzen. „Aufkommensneutral“ wie es die Oberfinanzdirektion nannte. Heute wissen wir, dass dies ein Fehler war.
Mit 260 % ist der Hebesatz zu niedrig gewählt worden. Er liegt unter dem sog. „Nivelierungshebesatz“. Dieser liegt in Hessen bei 320%.
Wird der Hebesatz der Grundsteuer von einer Gemeinde unter den vom Land festgesetzten „Nivellierungshebesatz“ gesenkt oder gar dauerhaft darunter gehalten, hat das drei wesentliche Folgen:
- Geringere tatsächliche Steuereinnahmen
Senkt die Kommune den Hebesatz verringern sich die realen Einnahmen. Diese Mindereinnahmen fehlen unmittelbar im Haushalt.
- Keine (bzw. nur sehr eingeschränkte) Kompensation über den kommunalen Finanzausgleich
Für die Berechnung der „Steuerkraftmesszahl“ im kommunalen Finanzausgleich legt das Land nicht den tatsächlichen Hebesatz der einzelnen Kommune, sondern den landesweit einheitlichen Nivellierungshebesatz zugrunde.
Beispiel: Das Land unterstellt weiterhin Einnahmen zum Hebesatz 320 %. Ob die Kommune tatsächlich nur 260 % erhebt, spielt für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen keine Rolle.
Ergebnis: Die Gemeinde hat weniger eigenes Geld, wird im Finanzausgleich aber so behandelt, als hätte sie den höheren Satz. Sie verliert also netto Geld – eine Art „Selbstbestrafung“.
- Finanz‐ und aufsichtsrechtlicher Druck
Nach allen Gemeindeordnungen gilt das Prinzip „Erschöpfung eigener Einnahmequellen“. Kann eine Kommune ihren Haushalt nicht ausgleichen, muss sie zumindest die landesdurchschnittlichen Hebesätze ausschöpfen. Bleibt sie darunter, droht die Kommunalaufsicht den Haushalt nicht zu genehmigen oder einen Hebesatzerhöhungs-Bescheid zu erlassen.
Was hat das noch an Nebenwirkungen?
• Kurzfristig freuen sich Grundstückseigentümer über niedrigere Steuerbescheide.
• Langfristig kann die Kommune ihre Aufgaben (Straßenunterhalt, Kinderbetreuung, freiwillige Leistungen) schlechter finanzieren und gerät schneller in Haushaltsnot.
• Eine spätere Zwangsanhebung des Hebesatzes durch die Aufsicht ist dann wahrscheinlich.
Fazit
Ein Hebesatz unterhalb des Nivellierungshebesatzes bringt der Kommune keine Vorteile im Finanzausgleich, wohl aber spürbare Mindereinnahmen und erhöhten aufsichtsrechtlichen Druck. In der Praxis kann sich die Gemeinde damit finanziell „ins eigene Fleisch schneiden“. Und genau das meine Damen und Herren, haben wir getan, so ehrlich und transparent muss man einfach sein.
Ja, Steuererhöhungen schmerzen. Aber die Alternative wäre wie bereits aufgezeigt massiver Personal- und Leistungsabbau, die Aufgabe freiwilliger Leistungen – von der Vereinsförderung bis zu kulturellen Angeboten – und letztlich der Verlust unserer kommunalen Handlungsfähigkeit.
Wir reden hier nicht von irgendwelchem Luxus, sondern von der Fortführung elementarer Aufgaben der Gemeinde: verlässliche Kinderbetreuung, funktionierende Feuerwehren, leistungsfähige Wasser- und Abwassernetze u.v.m..
Es ist eine kleine Durststrecke von voraussichtlich 3 Jahren, die nun vor uns liegt. Danach können wir unseren Bürgerinnen und Bürgern, vorausgesetzt die Rahmenbedingungen werden besser und die angestoßenen Projektvorhaben greifen bis dahin, wieder Steuerreduzierungen in Aussicht stellen. Denn aus den angestoßenen Projektvorhaben im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (Windkraft, Repowering, PV-Freifläche) haben wir die bereits vertraglich fixierte Aussicht auf Einnahmen von über 650.000 Euro pro Jahr. Wir haben hier gemeinsam politisch gute Vorarbeit geleistet, diese muss nur endlich fruchten. Dies scheitert teils noch an viel zu lang dauernden Genehmigungsprozessen.
Trotz aller Widrigkeiten: Wir arbeiten – wir stemmen, was zu stemmen ist.
Viele Großprojekte sind parallel zu bewältigen. All das mit nahezu gleichbleibendem Personal – bei ständig steigenden Anforderungen.
Ich appelliere insbesondere an die Mitglieder der aktuellen Gemeindevertretung:
Lassen Sie uns den diesjährigen Haushalt gemeinsam tragen.
Keine Symbolpolitik, keine Kampfabstimmungen, keine Selbstdarstellung auf Kosten des Ganzen. Kein Wahlkampf aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich bitte Sie um Verständnis für die schwierige Lage und um Ihre Unterstützung, damit wir gemeinsam verantwortungsbewusst handeln können.
Herzlichst,
Ihr
Leopold Bach
Bürgermeister
Feldatal, im Februar 2026