Friedhofsordnung der Gemeinde Feldatal
Gemäß Friedhofsordnung der Gemeinde Feldatal vom 10.10.2025:
IV. Grabstätten
§ 14 Grabarten
(1) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:
a) Reihengrabstätten
b) Wahlgrabstätten
c) Urnenreihengrabstätten
d) Urnenwahlgrabstätten
e) Feld für anonyme Urnenbeisetzungen
f)Sammelbestattung für totgeborene Kinder und Föten und
g) Urnenrasengräber rund um Steinsäulen mit Namensschild auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Ermenrod, Groß-Felda, Kestrich, Köddingen, Windhausen, sowie in Zeilbach
h) Urnenrasengräber mit Gedenkplatte auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Ermenrod, Groß-Felda und Stumpertenrod
i) Baumgrabstätten
(2) Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmter Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung.