Ferienspiele

Feri­en­spie­le 2023


Fahrt ins Phan­ta­sia­land am 31.08.2023

Am 31.08.2023 fin­det eine gemein­sa­me Tages­fahrt für Jugend­li­che im Alter zwi­schen 10. und 17. Jah­ren aus den GVV-Kom­mu­nen Felda­tal, Gre­benau, Rom­rod und Schwalm­tal statt. Zusam­men mit den vier Bür­ger­meis­tern geht es ins Phan­ta­sia­land nach Brühl bei Köln!

Jugend­li­che die Lust und Lau­ne auf die­sen Aus­flug haben, kön­nen sich ger­ne bis zum 11.08.2023 im Bür­ger­bü­ro der jewei­li­gen Kom­mu­ne durch ihre Eltern anmel­den las­sen. Eure Eltern sol­len sich bit­te vor­her mit euch anschau­en, ob und wel­che Fahr­ge­schäf­te ihr fah­ren könnt.

Der Kos­ten­bei­trag in Höhe von 45,00 Euro ist bei der Anmel­dung zu leis­ten. Die Rück­erstat­tung bei Absa­ge der Teil­nah­me kann nur gewähr­leis­tet wer­den, sofern eine Ersatz­per­son vor­han­den ist.

Die Teil­neh­mer­zahl ist auf 20 Per­so­nen pro Kom­mu­ne begrenzt. Die Plät­ze wer­den ent­spre­chend dem Ein­gangs­da­tum der Anmel­dun­gen vergeben.

Die Abfahrt­zei­ten sind wie folgt:

Felda­tal = Abfahrt um 06:45 Uhr an der Felda­hal­le in Groß-Fel­da; Rück­an­kunft um ca. 20:00 Uhr

Gre­benau = Abfahrt um 06:45 Uhr an der Johan­ni­ter­hal­le in Gre­benau; Rück­an­kunft um ca. 20:00 Uhr

Rom­rod = Abfahrt um 07:00 Uhr an der Bus­hal­te­stel­le bei der Ev. Kir­che in Rom­rod; Rück­an­kunft um ca. 19:45 Uhr

Schwalm­tal = Abfahrt um 07:00 Uhr an der Gemein­de­ver­wal­tung in Ren­zen­dorf; Rück­an­kunft um ca. 19:45 Uhr

Bit­te bringt euch aus­rei­chend Essen und Trin­ken mit.

Anmel­dung für die GVV-Jugend­fahrt am 31.08.2023 ins Phan­ta­sia­land nach Brühl

Füllt die Anmel­dung bit­te in Druck­schrift aus:

Teil­nah­me­be­din­gun­gen:

  1. Teil­nah­me­be­rech­tigt an der Jugend­fahrt ins Phan­ta­sia­land sind Jugend­li­che aus den vier GVV-Mit­glieds­kom­mu­nen Felda­tal-Gre­benau-Rom­rod-Schwalm­tal zwi­schen dem 10. und 17. Lebensjahr.
  2. Mit der Anmel­dung geben Sie die aus­drück­li­che Geneh­mi­gung zur Teil­nah­me ihres Kin­des an der Jugend­fahrt. Auch sind Sie damit ein­ver­stan­den, dass ihr Kind sich eigen­ver­ant­wort­lich und/oder in einer Grup­pe im Park frei bewe­gen darf.
  3. Bei Absa­ge ver­stän­di­gen Sie bit­te das Bür­ger­bü­ro ihrer Kom­mu­ne. Wird bei Absa­ge am Durch­füh­rungs­tag der Jugend­fahrt kein Ersatz gefun­den, gibt es kei­ne Rück­erstat­tung des Kos­ten­bei­trags.
  4. Die Eltern wer­den gebe­ten, ihre Kin­der dar­auf hin­zu­wei­sen, dass die­se den Anwei­sun­gen der Betreu­er Fol­ge zu leis­ten haben.
  5. Für ver­lo­ren gegan­ge­ne Gegen­stän­de wird kei­ne Haf­tung übernommen.
  6. Das Mit­brin­gen von Mes­sern oder sons­ti­gen schar­fen Gegen­stän­den wird untersagt.
  7. Wäh­rend des gesam­ten Tages­aus­flugs gilt Alkoholverbot.
  8. Die Kin­der wer­den gebe­ten am Tag der Jugend­fahrt sich recht­zei­tig vor der Abfahrt am Treff­punkt einzufinden.