Wasserversorgungssatzung 2017
Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
Für diejenigen Leistungen der Gemeinde, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte.
Für die Wasserlieferungen ergibt sich danach anstatt einem Entgelt/Wassergebühr von 2,13 EUR je Kubikmeter ein Entgelt/Wassergebühr von 2,09 EUR je Kubikmeter. Die Grundgebühr beträgt anteilig für diesen Zeitraum pro bebauten Grundstück, welches an die Wasserversorgung angeschlossen ist, 63,00 EUR statt 64,20 EUR.
Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung die derzeit vorbereitet wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert. Bei Hausanschlusskosten und Wasserbeiträgen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.
Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass sie etwas unternehmen müssen.
Leopold Bach
Bürgermeister