Gewerbe und Handel

Sie wol­len sich selb­stän­dig machen, ein Unter­neh­men oder eine neue Nie­der­las­sung gründen?

Sie wol­len einen Hand­werks­be­trieb, ein Restau­rant oder eine Rechts­an­walts­kanz­lei eröffnen?

Sie wol­len eine Gast­stät­ten- oder eine Mak­ler­er­laub­nis bean­tra­gen? Ein Gewer­be an‑, um- oder abmelden?


Der Beginn eines selb­stän­di­gen Betrie­bes des ste­hen­den Gewer­bes oder der Betrieb einer Zweig­nie­der­las­sung oder einer unselb­stän­di­gen Zweig­stel­le muss bei der zustän­di­gen Behör­de ange­mel­det wer­den. Ein Gewer­be ist jede nicht sozi­al­wid­ri­ge, selb­stän­di­ge, auf Dau­er und Gewinn­erzie­lung ange­leg­te, in eige­nem Namen und auf eige­ne Rech­nung aus­ge­üb­te Tätigkeit.

Gemein­de­ver­wal­tungs­ver­band Feldatal-Romrod-Grebenau-Schwalmtal

Gewer­be­amt

Frau Lena Frick

Amts­hof 2, 36323 Grebenau

Tele­fon: 06646/970–24

E‑Mail: gewerbe@der-gvv.de