Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen?
Sie wollen einen Handwerksbetrieb, ein Restaurant oder eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnen?
Sie wollen eine Gaststätten- oder eine Maklererlaubnis beantragen? Ein Gewerbe an‑, um- oder abmelden?
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Gemeindeverwaltungsverband Feldatal-Romrod-Grebenau-Schwalmtal
Gewerbeamt
Frau Lena Frick
Amtshof 2, 36323 Grebenau
Telefon: 06646/970–24
E‑Mail: gewerbe@der-gvv.de