Führungszeugnis beantragen

seit dem 1. Sep­tem­ber 2014 besteht die Mög­lich­keit, Füh­rungs­zeug­nis­se und Aus­künf­te aus dem Gewer­be­zen­tral­re­gis­ter unmit­tel­bar beim Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) über ein Online-Por­tal zu beantragen.

www.fuehrungszeugnis.bund.de

FÜHRUNGSZEUGNIS JETZT ONLINE IM INTERNET BEANTRAGEN

Bonn. Wer ein Füh­rungs­zeug­nis benö­tigt, kann sich künf­tig den Behör­den­gang spa­ren. Mit dem elektroni­schen Per­so­nal­aus­weis kön­nen Füh­rungs­zeug­nis­se ab sofort online im Inter­net bean­tragt und bezahlt wer­den. Der Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tär im Bun­desministerium der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) Ulrich Kel­ber hat zusam­men mit Heinz-Josef Frie­he, Prä­si­dent des Bun­des­amts für Jus­tiz, den ers­ten Online-Antrag gestellt.

Pre­mie­re im Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ): Das neue In­ternetportal für Online-Anträ­ge ist gera­de frei­ge­schal­tet wor­den, Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Amtes in Bonn bli­cken erwar­tungs­voll auf den Bild­schirm eines Lap­tops. Ulrich Kel­ber legt sei­nen Per­so­nal­aus­weis auf ein klei­nes, schwar­zes Käst­chen, macht ein paar Maus­klicks, zückt sei­ne Kre­dit­kar­te – und dann ist es auch schon gesche­hen. Als ers­ter Nut­zer hat Kel­ber ein Füh­rungs­zeug­nis online im Inter­net bean­tragt. Schon bald wird er das amt­li­che Doku­ment in sei­nem Brief­kas­ten finden. 

Die­ses ein­fa­che Ver­fah­ren steht ab sofort allen Bürge­rinnen und Bür­gern offen. Und die müs­sen in ver­schiedensten Lebens­la­gen ein Füh­rungs­zeug­nis vor­legen, sei es bei der Bewer­bung um einen Arbeits­platz, für die ehren­amt­li­che Jugend­ar­beit oder vor der Auf­nah­me eines Gewer­bes. Heinz-Josef Frie­he, Präsi­dent des BfJ, betont die Vor­tei­le des Online-Antrags: „Kei­ne War­te­schlan­ge, kei­ne Beschrän­kun­gen durch Öff­nungs­zei­ten, das Inter­net­por­tal ist an allen Wochen­tagen rund um die Uhr ver­füg­bar. Damit haben wir ein Sys­tem geschaf­fen, das für alle fle­xi­bel zu nut­zen ist, ob am hei­mi­schen PC, mobil unter­wegs oder sogar aus dem Ausland.“

Vor­aus­set­zun­gen für den Online-Antrag sind der neue elek­tro­ni­sche Per­so­nal­aus­weis, der für die Online-Aus­weis­funk­ti­on frei­ge­schal­tet sein muss, und ein pas­sen­des Kar­ten­le­se­ge­rät. Auf die­se Wei­se kann ein­deu­tig iden­ti­fi­ziert wer­den, wer den Antrag stellt. Aus­län­di­sche Mit­bür­ger, die kei­nen deut­schen Perso­nalausweis besit­zen, kön­nen in glei­cher Wei­se die ent­spre­chen­de Funk­ti­on ihres elek­tro­ni­schen Aufent­haltstitels nutzen.

Neben Füh­rungs­zeug­nis­sen kön­nen auch Aus­künf­te aus dem Gewer­be­zen­tral­re­gis­ter über das neue Onli­­ne-Por­tal des BfJ bean­tragt wer­den. Sol­che Aus­künf­te benö­ti­gen Unter­neh­men, die sich in Ausschreibungs­verfahren um öffent­li­che Auf­trä­ge bewer­ben, recht häu­fig. Auch hier kann das Online-Ver­fah­ren den Auf­wand erheb­lich senken.

Aus dem Füh­rungs­zeug­nis sind etwai­ge straf­recht­li­che Ver­ur­tei­lun­gen zu erse­hen, soweit sie nach dem Bun­deszentralregistergesetz in ein Füh­rungs­zeug­nis auf­zunehmen sind. Die Aus­kunft aus dem Gewerbe­zentralregister ist ein wich­ti­ges Hilfs­mit­tel, um die Zu­verlässigkeit von Gewer­be­trei­ben­den ein­schät­zen zu können.

Staats­se­kre­tär Ulrich Kel­ber, für Verbraucherinteres­sen beson­ders enga­giert, sieht in der Online-Antrag­stel­lung einen wei­te­ren Schritt in Rich­tung auf eine ver­brau­cher­freund­li­che, effi­zi­en­te Ver­wal­tung: „An jedem Arbeits­tag erstellt das BfJ 17.000 Führungs­zeugnisse und 1.400 Aus­künf­te aus dem Gewerbe­zentralregister. Schon wenn nur ein Teil der Anträ­ge unmit­tel­bar beim BfJ gestellt wird, ist das eine gro­ße Ent­las­tung für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Aber auch für die Kom­mu­nen, da die­se weni­ger Per­so­nal für die Bean­tra­gung vor­hal­ten müs­sen. Aller­dings soll das Online-Por­tal die klas­si­sche Antrag­stel­lung nicht gänz­lich erset­zen: Die Anträ­ge kön­nen auch wei­ter­hin per­sönlich vor Ort im Rat­haus gestellt werden.“

Wie bei der Antrag­stel­lung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Füh­rungszeugnis erho­ben. Im Online-Por­tal kann sie mit einer gän­gi­gen Kre­dit­kar­te oder durch Über­wei­sung per „giro­pay“ begli­chen wer­den. Die Führungszeugnis­se wer­den auf grü­nem Spe­zi­al­pa­pier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

Das Online-Por­tal zur Bean­tra­gung von Führungs­zeugnissen und Aus­künf­ten aus dem Gewerbezentral­register ist über die Web­sei­te des BfJ zu errei­chen: www.bundesjustizamt.de