Bürgerbefragung

Im Zeit­raum von 25.08.2025 bis 07.09.2025 fin­det eine Bür­ger­be­fra­gung statt.
Hier fin­den Sie Informationsmaterial: 


Kurz­in­fo zur Bür­ger­be­fra­gung Straßenausbaubeiträge

Mit der Ände­rung des Kom­mu­na­len-Abga­ben­ge­set­zes (KAG) am 28.05.2018, hat das Land Hes­sen es den Kom­mu­nen frei­ge­stellt, Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge (STRABS) zur Finan­zie­rung des Stra­ßen­aus­baus wie bis­her zu erhe­ben oder die­se ganz oder teil­wei­se abzu­schaf­fen. Daher beschäf­ti­gen sich auch die gemeind­li­chen Gre­mi­en bereits seit meh­re­ren Jah­ren mit einer mög­li­chen Abschaf­fung der STRABS, die auch von betrof­fe­nen Bür­gern und Bür­ger­initia­ti­ven gefor­dert wird.

Zunächst ist zwi­schen den STRABS und den Erschlie­ßungs­bei­trä­gen zu unter­schei­den. Letz­te­re sind durch die hes­si­sche Geset­zes­än­de­rung nicht berührt und daher auch nicht Gegen­stand der aktu­el­len Dis­kus­si­on sowie der anste­hen­den Bürgerbefragung.

Die Erschlie­ßungs­bei­trä­ge wer­den für die erst­ma­li­ge Erschlie­ßung eines Grund­stü­ckes mit einer Stra­ße erho­ben. Dabei ist zu beach­ten, dass die­se nicht nur in Neu­bau­ge­bie­ten erho­ben wer­den, son­dern über­all dort, wo erst­ma­lig eine Stra­ße oder ein Stra­ßen­be­stand­teil voll­stän­dig fer­tig­ge­stellt wird. Dies trifft auf eine Viel­zahl von Stra­ßen in unse­rer Gemein­de zu, die zwar den Ein­druck einer Stra­ße ver­mit­teln, aber nie­mals voll­stän­dig her­ge­stellt wur­den. Für die Voll­stän­dig­keit einer Stra­ße ist neben einem trag­fä­hi­gen Unter­bau und einer geschlos­se­nen, befes­tig­ten Ober­flä­che, auch eine Stra­ßen­ent­wäs­se­rung, flä­chi­ge Beleuch­tung und fer­tig­ge­stell­te Sei­ten­an­la­gen, wie z. Bsp. Geh­we­ge, not­wen­dig. Erst wenn alle Bestand­tei­le voll­stän­dig her­ge­stellt wur­den, gilt die Stra­ße oder deren Sei­ten­an­la­gen, als erst­mals her­ge­stellt und damit erschlossen.

Erst bei einer spä­ter not­wen­dig wer­den­den grund­haf­ten Ertüch­ti­gung (Stra­ßen­neu­bau) spricht man vom soge­nann­ten Stra­ßen­aus­bau und den STRABS. Ver­än­de­run­gen bei der Ver­kehrs­be­las­tung, aber auch bei der Funk­ti­on der Stra­ße machen den Stra­ßen­aus­bau not­wen­dig. So trägt oft der vor Jahr­zehn­ten erstell­te Unter­bau nicht mehr die heu­ti­gen Ver­kehrs­las­ten, sodass Aus­bes­se­run­gen immer wie­der schnell kaputt­ge­hen und an einem Stra­ßen­neu­bau mit ver­stärk­tem Unter­bau dau­er­haft kein Weg vorbeiführt.

Nach der seit­he­ri­gen Rechts- und Sat­zungs­la­ge kann von den Anlie­gern der betrof­fe­nen Stra­ßen antei­lig ein Bei­trag, die soge­nann­ten STRABS, erho­ben wer­den. Je nach Ver­kehrs­be­deu­tung der Stra­ße und der Sei­ten­an­la­gen, wie bspw. der Geh­we­ge, sind bei rei­nem Anlie­ger­ver­kehr 75%, bei inner­ört­li­chem Ver­bin­dungs­ver­kehr 50% und bei über­ört­li­chem Ver­kehr 25% der Aus­bau­kos­ten von den Anlie­gern durch die STRABS zu tra­gen. Hier kön­nen bis zu fünf­stel­li­ge Bei­trags­for­de­run­gen auf die Anlie­ger zu kom­men, was zu einer nicht leist­ba­ren Belas­tung für die Anlie­ger wer­den kann. Dies ist der Grund, wes­halb seit Eröff­nung der Mög­lich­keit zur Abschaf­fung der STRABS, auch die Felda­ta­ler Gre­mi­en über eine Abschaf­fung beraten.

Im Fal­le einer gänz­li­chen oder teil­wei­sen Abschaf­fung der STRABS, muss die Gemein­de den­noch ver­su­chen den Stra­ßen­aus­bau wei­ter vor­an­zu­brin­gen und ist daher gezwun­gen eine alter­na­ti­ve Finan­zie­rung für die Bei­trags­aus­fäl­le zu fin­den. Die­se muss plan­bar und ver­läss­lich sein, damit Bau­vor­ha­ben auch sicher durch­ge­führt wer­den kön­nen. Die Gre­mi­en sehen der­zeit zur Gegen­fi­nan­zie­rung die Ein­nah­men aus der Grund­steu­er B als geeig­net an und wol­len daher im Rah­men die­ser Befra­gung wis­sen, ob die Bür­ger für den Fall einer gänz­li­chen oder teil­wei­sen Abschaf­fung der STRABS bereit wären, die not­wen­di­ge Erhö­hung der Grund­steu­er B mitzutragen.

Kon­kret müss­te der aktu­el­le Grund­steu­er­he­be­satz von 260 % zur Gegen­fi­nan­zie­rung der Bei­trags­aus­fäl­le wie folgt ange­passt werden:

 Aktu­ellErhö­hungNEU ohne STRABS
Hebe­satz260%+ 120%380%
    
Bei­spiel für jährl. Grundsteuerbelastung200 Euro+ 92 Euro292 Euro
    
Ver­än­de­rung in Prozent100%+ 46 %146%
    

Wie Sie der Bei­spiels­rech­nung bit­te ent­neh­men, kön­nen Sie davon aus­ge­hen, dass eine Abschaf­fung der Stra­ßen­aus­bau­bei­trä­ge dazu führt, dass Ihnen Mehr­kos­ten von 46% ihres aktu­el­len Grund­steu­er­bei­tra­ges entstehen.

Die Mit­ar­bei­ter der Gemein­de­ver­wal­tung ste­hen für Fra­gen zum The­ma ger­ne zur Ver­fü­gung. Wir bit­ten bereits jetzt dar­um, sich wenn irgend mög­lich schrift­lich, bevor­zugt per Mail an info@feldatal.de, an uns zu wenden.

Wir hof­fen mit die­sen Infor­ma­tio­nen Ihnen die wich­tigs­ten Din­ge zur anste­hen­den Bür­ger­be­fra­gung erklärt zu haben und bit­ten Sie an die­ser teil­zu­neh­men. Für Ihre Teil­nah­me dan­ken wir Ihnen schon jetzt sehr.

Über die Ergeb­nis­se der Bür­ger­be­fra­gung wer­den wir zeit­nah im Nach­gang der Befra­gung, im Mit­tei­lungs­blatt der Gemein­de Felda­tal infor­mie­ren. Die wei­te­ren Bera­tun­gen der kom­mu­na­len Gre­mi­en zu dem The­ma, wer­den dann zeit­nah aufgenommen.

Ihre Gemein­de­ver­wal­tung