Im Zeitraum von 25.08.2025 bis 07.09.2025 findet eine Bürgerbefragung statt.
Hier finden Sie Informationsmaterial:
Kurzinfo zur Bürgerbefragung Straßenausbaubeiträge
Mit der Änderung des Kommunalen-Abgabengesetzes (KAG) am 28.05.2018, hat das Land Hessen es den Kommunen freigestellt, Straßenausbaubeiträge (STRABS) zur Finanzierung des Straßenausbaus wie bisher zu erheben oder diese ganz oder teilweise abzuschaffen. Daher beschäftigen sich auch die gemeindlichen Gremien bereits seit mehreren Jahren mit einer möglichen Abschaffung der STRABS, die auch von betroffenen Bürgern und Bürgerinitiativen gefordert wird.
Zunächst ist zwischen den STRABS und den Erschließungsbeiträgen zu unterscheiden. Letztere sind durch die hessische Gesetzesänderung nicht berührt und daher auch nicht Gegenstand der aktuellen Diskussion sowie der anstehenden Bürgerbefragung.
Die Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Erschließung eines Grundstückes mit einer Straße erhoben. Dabei ist zu beachten, dass diese nicht nur in Neubaugebieten erhoben werden, sondern überall dort, wo erstmalig eine Straße oder ein Straßenbestandteil vollständig fertiggestellt wird. Dies trifft auf eine Vielzahl von Straßen in unserer Gemeinde zu, die zwar den Eindruck einer Straße vermitteln, aber niemals vollständig hergestellt wurden. Für die Vollständigkeit einer Straße ist neben einem tragfähigen Unterbau und einer geschlossenen, befestigten Oberfläche, auch eine Straßenentwässerung, flächige Beleuchtung und fertiggestellte Seitenanlagen, wie z. Bsp. Gehwege, notwendig. Erst wenn alle Bestandteile vollständig hergestellt wurden, gilt die Straße oder deren Seitenanlagen, als erstmals hergestellt und damit erschlossen.
Erst bei einer später notwendig werdenden grundhaften Ertüchtigung (Straßenneubau) spricht man vom sogenannten Straßenausbau und den STRABS. Veränderungen bei der Verkehrsbelastung, aber auch bei der Funktion der Straße machen den Straßenausbau notwendig. So trägt oft der vor Jahrzehnten erstellte Unterbau nicht mehr die heutigen Verkehrslasten, sodass Ausbesserungen immer wieder schnell kaputtgehen und an einem Straßenneubau mit verstärktem Unterbau dauerhaft kein Weg vorbeiführt.
Nach der seitherigen Rechts- und Satzungslage kann von den Anliegern der betroffenen Straßen anteilig ein Beitrag, die sogenannten STRABS, erhoben werden. Je nach Verkehrsbedeutung der Straße und der Seitenanlagen, wie bspw. der Gehwege, sind bei reinem Anliegerverkehr 75%, bei innerörtlichem Verbindungsverkehr 50% und bei überörtlichem Verkehr 25% der Ausbaukosten von den Anliegern durch die STRABS zu tragen. Hier können bis zu fünfstellige Beitragsforderungen auf die Anlieger zu kommen, was zu einer nicht leistbaren Belastung für die Anlieger werden kann. Dies ist der Grund, weshalb seit Eröffnung der Möglichkeit zur Abschaffung der STRABS, auch die Feldataler Gremien über eine Abschaffung beraten.
Im Falle einer gänzlichen oder teilweisen Abschaffung der STRABS, muss die Gemeinde dennoch versuchen den Straßenausbau weiter voranzubringen und ist daher gezwungen eine alternative Finanzierung für die Beitragsausfälle zu finden. Diese muss planbar und verlässlich sein, damit Bauvorhaben auch sicher durchgeführt werden können. Die Gremien sehen derzeit zur Gegenfinanzierung die Einnahmen aus der Grundsteuer B als geeignet an und wollen daher im Rahmen dieser Befragung wissen, ob die Bürger für den Fall einer gänzlichen oder teilweisen Abschaffung der STRABS bereit wären, die notwendige Erhöhung der Grundsteuer B mitzutragen.
Konkret müsste der aktuelle Grundsteuerhebesatz von 260 % zur Gegenfinanzierung der Beitragsausfälle wie folgt angepasst werden:
Aktuell | Erhöhung | NEU ohne STRABS | |
Hebesatz | 260% | + 120% | 380% |
Beispiel für jährl. Grundsteuerbelastung | 200 Euro | + 92 Euro | 292 Euro |
Veränderung in Prozent | 100% | + 46 % | 146% |
Wie Sie der Beispielsrechnung bitte entnehmen, können Sie davon ausgehen, dass eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge dazu führt, dass Ihnen Mehrkosten von 46% ihres aktuellen Grundsteuerbeitrages entstehen.
Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung stehen für Fragen zum Thema gerne zur Verfügung. Wir bitten bereits jetzt darum, sich wenn irgend möglich schriftlich, bevorzugt per Mail an info@feldatal.de, an uns zu wenden.
Wir hoffen mit diesen Informationen Ihnen die wichtigsten Dinge zur anstehenden Bürgerbefragung erklärt zu haben und bitten Sie an dieser teilzunehmen. Für Ihre Teilnahme danken wir Ihnen schon jetzt sehr.
Über die Ergebnisse der Bürgerbefragung werden wir zeitnah im Nachgang der Befragung, im Mitteilungsblatt der Gemeinde Feldatal informieren. Die weiteren Beratungen der kommunalen Gremien zu dem Thema, werden dann zeitnah aufgenommen.
Ihre Gemeindeverwaltung