Waldbrandgefahr

Hes­si­sches Minis­te­ri­um für
Land­wirt­schaft und Umwelt,
Wein­bau, Fors­ten, Jagd und Heimat

PRESSEINFORMATION

Wies­ba­den, 03. August 2026

HOHE WALDBRANDGEFAHR IN WEITEN TEILEN HESSENS

Forst­mi­nis­te­ri­um ruft zweit­höchs­te Alarm­stu­fe aus

Das Hes­si­sche Forst­mi­nis­te­ri­um hat am Mon­tag die ers­te von zwei Alarm­stu­fen
(Alarm­stu­fe A) für die Forst­ver­wal­tung in Hes­sen aus­ge­ru­fen. Die Aus­sicht auf ein
Anhal­ten der aktu­el­len Wet­ter­la­ge macht die­sen vor­sor­gen­den Schritt erfor­der­lich.
Die lokal auf­ge­tre­te­nen Nie­der­schlä­ge haben zu kei­ner anhal­ten­den Ent­span­nung der
Wald­brand­ge­fahr in Hes­sen geführt. Nach aktu­el­len Daten des Deut­schen
Wet­ter­diens­tes (DWD) besteht in wei­ten Tei­len Hes­sens hohe Wald­brand­ge­fahr.
Ergie­bi­ge, lan­des­wei­te Nie­der­schlä­ge sind vor­erst nicht in Sicht. Die Gefah­ren­la­ge bleibt
ange­sichts der Tro­cken­heit in Ver­bin­dung mit som­mer­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren angespannt.

In den zurück­lie­gen­den Mona­ten blie­ben wie­der­holt wei­te Tei­le Hes­sens ohne
ergie­bi­ge Nie­der­schlä­ge. Nach vor­läu­fi­gen Daten des DWD fie­len im Juli in Hes­sen
ledig­lich 14 l/m² Nie­der­schlag, ein his­to­ri­scher Tief­stand ver­gli­chen zur
Refe­renz­pe­ri­ode 1961 bis 1990. Die hohen Tem­pe­ra­tu­ren und die inten­si­ve
Son­nen­ein­strah­lung ver­stärk­ten den Was­ser­man­gel zusätz­lich. Ins­be­son­de­re die
Boden­ve­ge­ta­ti­on, aber auch unver­wert­ba­res Kro­nen­rest­holz, Rei­sig­ma­te­ri­al und
abge­stor­be­ne Bäu­me sind inzwi­schen stark aus­ge­trock­net und kön­nen somit leicht
ent­zünd­ba­res Mate­ri­al darstellen.

VERSTÄRKTE ÜBERWACHUNG UND EINSATZBEREITSCHAFT DURCH FORSTVERWALTUNG

Seit Jah­res­be­ginn kam es zu etwa 100 Wald­brän­den mit einer Schad­flä­che von rund
165.000m², das ent­spricht in etwa der Grö­ße von 23 Fuß­ball­fel­dern. Mit dem Aus­ru­fen
der zweit­höchs­ten Alarm­stu­fe wird u.a. sicher­ge­stellt, dass die beson­ders gefähr­de­ten
Wald­be­rei­che ver­stärkt über­wacht wer­den. Die Forst­ver­wal­tung stellt zudem die
tech­ni­sche Ein­satz­be­reit­schaft sicher und inten­si­viert den Kon­takt zu den ört­li­chen
Brand­schutz­dienst­stel­len. In beson­ders gefähr­de­ten Wald­ge­bie­ten und Wald­rand­be­rei­chen
kann es zur Schlie­ßung von Grill­plät­zen kom­men. Im Ein­zel­fall ist auch die vor­über­ge­hen­de
Sper­rung von Wald­we­gen und Wald­fla­chen nicht aus­ge­schlos­sen. Für die­se Maß­nah­men wird
die Bevöl­ke­rung bereits jetzt um Ver­ständ­nis gebeten.

Das Forst­mi­nis­te­ri­um bit­tet alle Wald­be­su­che­rin­nen und Wald­be­su­cher, ins­be­son­de­re
mit Blick auf die aktu­ell inten­si­ve Frei­zeit­nut­zung im Wald, um erhöh­te Vor­sicht und
Auf­merk­sam­keit.

Im Wald ist das Rau­chen grund­sätz­lich nicht gestat­tet. Wald­brand­ge­fahr geht auch
durch acht­los aus dem Fahr­zeug­fens­ter gewor­fe­nen Ziga­ret­ten­kip­pen ent­lang von
Stra­ßen aus. Alle Wald­be­su­che­rin­nen und Wald­be­su­cher wer­den zudem gebe­ten, die
Zufahrts­we­ge in die Wäl­der nicht mit Fahr­zeu­gen zu blo­ckie­ren. Pkws dür­fen nur auf
den aus­ge­wie­se­nen Park­plät­zen abge­stellt wer­den. Die Fahr­zeu­ge soll­ten nicht über
tro­cke­nem Boden­be­wuchs ste­hen. Außer­halb der aus­ge­wie­se­nen Grill­stel­len darf kein
Feu­er ent­facht wer­den. Auf den Grill­plät­zen soll­te dar­auf geach­tet wer­den, dass kein
Fun­ken­flug ent­steht und dass das Feu­er beim Ver­las­sen des Grill­plat­zes rich­tig
gelöscht wird. Bereits bestehen­de Ein­schrän­kun­gen sind unbe­dingt ein­zu­hal­ten. Wer
einen Wald­brand bemerkt, wird gebe­ten, unver­züg­lich die Feu­er­wehr (Not­ruf 112) zu
infor­mie­ren.

HINTERGRUND

Auf Grund­la­ge der täg­lich aktua­li­sier­ten Wald­brand­ge­fah­ren­pro­gno­se des DWD
sowie wei­te­rer Fak­to­ren, wie z.B. der Boden­feuch­te, dem bis­he­ri­gen Wit­te­rungs­ver­lauf
und Brand­ge­sche­hen sowie Ein­schät­zung der Groß­wet­ter­la­ge wird vom Hes­si­schen
Forst­mi­nis­te­ri­um eine der bei­den Hes­si­schen Alarm­stu­fen aus­ge­löst. Das Aus­ru­fen der
Alarm­stu­fe A bedeu­tet, dass in Hes­sen oder Tei­len Hes­sens eine fort­ge­setzt hohe
Wald­brand­ge­fahr besteht. Bei Alarm­stu­fe B herrscht i.d.R. fort­ge­setzt eine sehr hohe
Wald­brand­ge­fahr, die u.a. die Mög­lich­keit zur flä­chen­de­cken­den Sper­rung von
Grill­plät­zen, Wald­we­gen und Wald­flä­chen beinhaltet.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma Wald­brand­ge­fahr und den Alarm­stu­fen fin­den Sie hier: https://landwirtschaft.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefahr