Hessisches Ministerium für
Landwirtschaft und Umwelt,
Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
PRESSEINFORMATION
Wiesbaden, 03. August 2026
HOHE WALDBRANDGEFAHR IN WEITEN TEILEN HESSENS
Forstministerium ruft zweithöchste Alarmstufe aus
Das Hessische Forstministerium hat am Montag die erste von zwei Alarmstufen
(Alarmstufe A) für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen. Die Aussicht auf ein
Anhalten der aktuellen Wetterlage macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich.
Die lokal aufgetretenen Niederschläge haben zu keiner anhaltenden Entspannung der
Waldbrandgefahr in Hessen geführt. Nach aktuellen Daten des Deutschen
Wetterdienstes (DWD) besteht in weiten Teilen Hessens hohe Waldbrandgefahr.
Ergiebige, landesweite Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht. Die Gefahrenlage bleibt
angesichts der Trockenheit in Verbindung mit sommerlichen Temperaturen angespannt.
In den zurückliegenden Monaten blieben wiederholt weite Teile Hessens ohne
ergiebige Niederschläge. Nach vorläufigen Daten des DWD fielen im Juli in Hessen
lediglich 14 l/m² Niederschlag, ein historischer Tiefstand verglichen zur
Referenzperiode 1961 bis 1990. Die hohen Temperaturen und die intensive
Sonneneinstrahlung verstärkten den Wassermangel zusätzlich. Insbesondere die
Bodenvegetation, aber auch unverwertbares Kronenrestholz, Reisigmaterial und
abgestorbene Bäume sind inzwischen stark ausgetrocknet und können somit leicht
entzündbares Material darstellen.
VERSTÄRKTE ÜBERWACHUNG UND EINSATZBEREITSCHAFT DURCH FORSTVERWALTUNG
Seit Jahresbeginn kam es zu etwa 100 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund
165.000m², das entspricht in etwa der Größe von 23 Fußballfeldern. Mit dem Ausrufen
der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten
Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die
technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen
Brandschutzdienststellen. In besonders gefährdeten Waldgebieten und Waldrandbereichen
kann es zur Schließung von Grillplätzen kommen. Im Einzelfall ist auch die vorübergehende
Sperrung von Waldwegen und Waldflachen nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird
die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.
Das Forstministerium bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, insbesondere
mit Blick auf die aktuell intensive Freizeitnutzung im Wald, um erhöhte Vorsicht und
Aufmerksamkeit.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch
durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfenen Zigarettenkippen entlang von
Straßen aus. Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die
Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf
den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über
trockenem Bodenbewuchs stehen. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein
Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein
Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig
gelöscht wird. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Wer
einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu
informieren.
HINTERGRUND
Auf Grundlage der täglich aktualisierten Waldbrandgefahrenprognose des DWD
sowie weiterer Faktoren, wie z.B. der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf
und Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen
Forstministerium eine der beiden Hessischen Alarmstufen ausgelöst. Das Ausrufen der
Alarmstufe A bedeutet, dass in Hessen oder Teilen Hessens eine fortgesetzt hohe
Waldbrandgefahr besteht. Bei Alarmstufe B herrscht i.d.R. fortgesetzt eine sehr hohe
Waldbrandgefahr, die u.a. die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von
Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.
Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie hier: https://landwirtschaft.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefahr