Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Feldatal, Gemarkung Zeilbach
Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Unter den Schäfersäckern / Erlenstraße“ (Flur 1, Flurstück 113)
Hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) in Verbindung mit § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren)
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldatal hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in ihrer Sitzung am 17.09.2020 den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Unter den Schäfersäckern / Erlenstraße“ (Flur 1, Flurstück 113) gefasst. Die Aufstellung der Ergänzungssatzung erfolgt unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. - Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldatal hat in ihrer Sitzung am 26.11.2020 dem Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Unter den Schäfersäckern / Erlenstraße“ (Flur 1, Flurstück 113) zugestimmt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschlossen.
- Ziel der Ergänzungssatzung: Mit der Ergänzungssatzung soll die bisherige Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einbezogen werden. Es soll die planungsrechtliche Möglichkeit zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Geräteraum geschaffen werden. Der Mischgebietscharakter wird dabei erhalten. Der verkehrliche Anschluss erfolgt an die Erlenstraße. Der Anschluss an das Strom‑, Wasser- und Abwassernetz erfolgt an vorhandene Einrichtungen in der Erlenstraße.
- Hinweise zum Verfahren: Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der Durchführung eines Monitorings nach § 4 c BauGB abgesehen. Die Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB entfällt.
Innerhalb des Verfahrens wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. - Die Entwurfsunterlagen der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Unter den Schäfersäckern / Erlenstraße“ (Flur 1, Flurstück 113) bestehend aus:
- Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen,
- Begründung,
- Landschaftsplanerischer Fachbeitrag (inkl. Eingriffs-/Ausgleichsplanung und arten-
schutzfachlicher Potenzialabschätzung)
liegen in der Zeit von:
Dienstag, 05.01.2021 bis einschließlich Dienstag, 16.02.2021
zu den nachfolgend aufgeführten Dienststunden sowie nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Feldatal, Schulstraße 2, 36325 Feldatal, Zimmer EG 1 zu jedermanns Einsichtnahme bereit, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:
Montag bis Mittwoch von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Zusätzlich können unter dem Link https://www.feldatal.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/ , die zuvor genannten Planunterlagen auf der Webseite der Gemeinde Feldatal eingesehen und heruntergeladen werden (gem. § 4a Abs. 4 BauGB).
Währenddessen hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen. Es besteht die Möglichkeit, alle mit der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Unter den Schäfersäckern / Erlenstraße“ (Flur 1, Flurstück 113) zusammenhängenden Fragen zu erörtern.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich gegenüber der Gemeindeverwaltung Feldatal, Schulstraße 2, 36325 Feldatal oder elektronisch per E‑Mail an info@feldatal.de oder zur Niederschrift innerhalb der Gemeindeverwaltung (auch telefonisch) abgegeben werden.
Die Stellungnahmen können auch per E‑Mail (frank.geisler@planungsbuero-geisler.de) beim Planungsbüro Geisler abgegeben werden.
- Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen für die Öffentlichkeit, weist die Gemeinde Feldatal auf die entsprechenden erweiterten Auslegungszeiten der Verwaltung und auf geänderte und ergänzte Einsichtmöglichkeiten der Planunterlagen hin. Im öffentlichen Interesse wird auf die Notwendigkeit der vorherigen telefonischen Vereinbarungen zur Terminierung der Einsichtnahme in die Planunterlagen hingewiesen.
- Gemäß § 4a Abs. 6 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird ebenso vorsorglich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
- Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Feldatal das Planungsbüro Geisler aus 35091 Cölbe mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich „Unter den Schäfersäckern / Erlenstraße“ (Flur 1, Flurstück 113) umfasst folgenden Geltungsbereich:

Feldatal, den 11.12.2020
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Feldatal
gez. Bach
Bürgermeister