Ob Vorschriften zum Heiraten heute noch so umfangreich sind wie in alter Zeit, ob Eheverträge heute denen von damals entsprechen mag jeder selbst beurteilen. Wir bringen Ihnen hier jedenfalls Beispiele aus den Archiven.
Regierungsverfügung betreffend Heiraten
An die H. Bürgermeister des Landrathsbezirkes Romrod
Durch hohe Regierungsverfügung vom 12ten v. M. ist verfügt worden, daß diejenigen, welche dahier um Heuraths von hause nachsuchen, vorher erst confirmierte Eheparten, Infentarien vorzeigen u. beibringen.
Es ist daher in den Gemeinden bekannt zu machen, daß daß ehe Heuraths von hause ertheilt werden, folgendes beigebracht werden müsse.
Ehevertrag zwischen Heinrich Steuernagel zu Felda, Sohn des verstorbenen Ortsbürgers Georg Steuernagel von da, und dessen noch lebende Ehefrau Elisabetha geborene Neeb, daselbst
und
Katharina Dietz zu Felda, Tochter des Ortsbürgers Martin Dietz von da und dessen Ehefrau Katharina, geborene Völzing, daselbst
Ehevertrag zwischen Konrad Pfeil von Ehringshausen, Ortsbürger zu Zeilbach, Sohn der Konrad Pfeils Eheleute
und
Katharina Faust von Zeilbach, Tochter der Martin Faust's Eeheleute von da.
Auf Palmsonntag 1660 hat zu Felda öffentlich Kirchenbuße getan die Tochter Elisabeth des Johannes Maier wegen begangener Unzucht und Hurerei und weil sie schwanger gewesen. Hat angegeben Johannes Müller den Jüngeren, welcher aber stark geleugnet. Sind zur fürstl. Kanzlei gewiesen worden. Als aber Johannes Müller auf vielfältiges Zureden nichts hat wollen gestehen, hat ihn die fürstl. Kanzlei ledig erkannt.
(Die Familiennamen sind erfunden, damit niemand gekränkt sein kann.)