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Naturschutz
 
 
Im Naturschutzgebiet der Felda
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Viele Bereiche der Landschaft stehen unter besonderem Schutz der Gesetze. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. Folgende Kategorien – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – sind im Vogelsberg anzutreffen:




• Wasserschutzgebiete
• Heilquellenschutzgebiete
• Überschwemmungsgebiete

• Naturschutzgebiete
• Landschaftsschutzgebiete
• Geschützte
  Landschaftsbestandteile
• Schutzwürdige Biotope
  (23er Biotope)
• Landschaftsprägende
  Gebiete

• Naturpark
• Erholungsflächen
• Naturwaldreservate
• Altholzinseln
 
• Naturdenkmale
• Geologisch
  interessante Gebilde
• Bodendenkmale

• Ausgleichsflächen
• Versuchsflächen

• Wildruhezonen
• Vogelschutzgebiete
• Amphibienschutzgebiete
• Fischereiliche Schonbezirke

• Klimaschutzbereiche
• Sichtschutzbereiche
• Immissionsschutzbereiche
• Lärmschutzbereiche

Festzuhalten ist, dass einzelne Gebiete mehrfachem Schutz unterliegen können – die Schutzbestimmungen sich überlagern.

Das Feldatal zwischen Groß-Felda und Ehringshausen ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Markant ist die „Weichholzaue“, die das Bachbett begleitet und festigt. Weiden – im Bild -, Erlen und einige Pappeln bilden ein Bollwerk gegen Wasserfluten, sammeln aber auch die durch Überschwemmungen dorthin verfrachtete genetische Vielfalt auf und bieten mit ihren toten Hölzern an den Ufern vielen Lebewesen Unterschlupf.
 
Solitärbäume
Eine große Zahl von Solitärbäumen ist im Vogelsberg als Naturdenkmal ausgewiesen und entsprechend gekennzeichnet. Als Gründe für diese Maßnahme werden angeführt: Eigenart, Schönheit (Ästhetik des Landschaftsbildes), Landeskunde, Seltenheit, Alter oder Naturgeschichte.
Gerade die alten Bäume üben durch ihr imposantes Erscheinungsbild große Faszination aus. Einige von ihnen haben außer Fotografen sogar Maler angeregt, sie im Bild festzuhalten.
 
 
Streuobstwiesen
Streuobstwiesen werden oft als so genannte Ausgleichsflächen anerkannt. Wozu eigentlich die holzigen Äpfel, die kleinen Birnen, die hutzeligen Zwetschen? Hier nur ein Grund: Die Erbmerkmale unseres Tafelobstes sind durch Veredelungen und Züchtungen so verändert, dass vom ursprünglichen Erbgut nur noch wenig vorhanden ist – das Streuobst aber besitzt dieses Erbgut noch.
 
 
Gesteinsformationen
Wenn schon lebende Natur geschützt wird, warum dann auch noch totes Gestein? Im Prinzip gilt hier die gleiche Begründung, wie bei den Bäumen auch: Landschaftsprägende Bestandsteile, Einmaligkeit der Formen, seltene Gesteinsarten, Einblick in die Erdgeschichte.
 
© 2010 Gemeinde Feldatal - Gemeinde des Vogelsbergkreises